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TfP- Vertrag

Der Vertrag ist gar nichts Schlimmes, im Gegenteil, er verhindert einen Mißbrauch der Bilder und sichert beiden Parteien die Rechte für die Präsentation auf Sedcards oder ähnlichem zu. Bei jedem Personenshooting stehen sich das Recht am Bild (Model) und die Rechte aus der Urheberschaft (Fotograf) gegenüber. Um eine sinnvolle Nutzung beider Parteien zu ermöglichen, müssen sie sich gegenseitig entsprechende Rechte einräumen. In der Regel wird dies mit einem TfP-Vertrag schriftlich vereinbart. Üblich ist eine Nutzung der Fotos im Rahmen der Eigenwerbung (sowohl Model als auch Fotograf) zu gestatten. Eine kommerzielle Nutzung wird in der Regel ausgeschlossen.

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